Wie verordnen psychiatrisch und psychotherapeutisch tätige Fachgruppen Soziotherapie?
Schritt 1 – Verordnungsgenehmigung einholen
Wenn psychiatrisch tätige ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen die Möglichkeit, Soziotherapie zu verordnen, bisher noch nicht genutzt haben, muss zuvor einmalig bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein "Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie" gestellt werden, den Sie hier runterladen können: Antrag Verordnungsgenehmigung (für das Gebiet der KV Westfalen-Lippe).
Diese Vorgabe soll sicherstellen, dass Verordnenden die Soziotherapie-Richtlinie bekannt ist, die Sie hier einsehen können: Soziotherapie-Richtlinie.
Erfahrungsgemäß dauert es im Bereich der KV WL ca. 2-3 Wochen, bis Ihnen postalisch die Verordnungsgenehmigung erteilt wird. Anschließend dürfen Sie Soziotherapien vollumfänglich verordnen und die Verordnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Schritt 2 – Verordnung von fünf Probestunden
Zur Abklärung der Therapiefähigkeit können Sie zunächst bis zu fünf Probestunden verordnen. Probestunden können jedem/jeder Patient/in maximal zweimal pro Jahr zweimal verordnet werden und müssen nicht vorab von der Krankenkasse genehmigt werden, die soziotherapeutische Unterstützung kann also sofort nach Verordnung beginnen. Probestunden werden mit dem Formular 28 verordnet, das Sie hier ansehen können.
Auf der Verordnung müssen Sie den Schweregrad der Erkrankung anhand der GAF-Skala einschätzen, die Sie samt Anleitung hier finden: GAF-Skala.
Bei PatientInnen mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis (F20 – 20.6, F21, F22, F24, F25) und PatientInnen mit einer affektiven Störung mit psychotischen Symptomen (F31.5, F32.3, F33.3) wird eine Soziotherapie bewilligt, wenn der Orientierungswert auf der GAF-Skala zwischen 40 und 50 liegt.
Für die Verordnung von fünf Probestunden können Sie die GOP 30810 (168 Punkte/18,93 Euro) extrabudgetär abrechnen.
Die Erstverordnung einer Soziotherapie erfolgt ebenfalls auf dem Formular 26.
a) Sie haben vorab fünf Probestunden verordnet: es kann eine Soziotherapie im Umfang von 25 Stunden beantragt werden, die Verordnung der Probestunden ist dem Antrag beizufügen.
Der Beantragung einer Soziotherapie ist auf dem Formular 27 ein Betreuungsplan beizufügen, auf dem Therapieziele und Maßnahmen festgehalten werden. Dieser Betreuungsplan wird in der Regel in Abstimmung mit Ihnen und den PatientInnen von mir erstellt und von allen Beteiligten unterschrieben.
Die Formulare 26 und 27 müssen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ausstellung bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Diese prüft den Antrag und kann hierfür ggf. den Medizinischen Dienst einbeziehen. Bis zur Entscheidung übernimmt die Kasse die Kosten für die Soziotherapie in jedem Fall.
Für die Erstverordnung einer Soziotherapie können Sie die GOP 30810 (168 Punkte/18,93 Euro) extrabudgetär abrechnen.
Sie haben die Möglichkeit, ein Gesamtkontingent von 120 Stunden Soziotherapie in vier Einzelschritten (pro Schritt 30 Therapieeinheiten) zu verordnen. Folgeverordnungen werden ebenfalls mit den Formularen 26 und 27 beantragt und erfordern die Bewilligung durch die Krankenkasse. Bis zur Entscheidung über den Antrag kann die Soziotherapie fortgesetzt werden.
Gerne stelle ich Ihnen die Formulare 26 und 27 zur Verfügung und unterstütze Sie bei allen Antragsschritten.
Privat versicherte PatientInnen sollten vor einer Verordnung mit ihrer Krankenversicherung klären, ob Soziotherapie mitversichert ist und wie sie zu beantragen ist. Von der Beihilfe werden Aufwendungen für Soziotherapie getragen, wenn die Voraussetzungen für eine Verordnung gegeben sind.
Lassen sich Soziotherapie und Psychotherapie kombinieren?
Ja, eine Kombination von Soziotherapie und Psychotherapie ist möglich. Sinnvoll kann eine Kombination beispielsweise sein, wenn PatientInnen aufgrund von Einschränkungen bei der Planung/Strukturierung oder Antriebslosigkeit Schwierigkeiten haben, Termine einzuhalten. Manchmal gelingt es PatientInnen nicht, die in der Psychotherapie besprochenen Veränderungsvorschläge umzusetzen. Hier können im Rahmen der ambulant aufsuchenden Soziotherapie die sozialen, häuslichen und beruflichen Faktoren identifiziert werden, die möglicherweise zu einer Aufrechterhaltung der Symptomatik führen. Die soziotherapeutische Unterstützung erfolgt alltagsnah und direkt in der Lebenswelt der PatientInnen mit dem Ziel, das in der Psychotherapie Besprochene in den Alltag zu integrieren.
PsychotherapeutInnen finden weitere Informationen in einer Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.